Blog über Magic: the Gathering und Brettspiele

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With the lights out it’s less dangerous

atog28

Making of Legendary Atog

Wie bei jeder guten TV-Serie oder bei Kinofilmen, gibt es auch bei Blog-Serien ein „Making of“. Daher heute drei zwei Themen, die sich lose damit beschäftigen, was uns während der Erstellung der ersten Teile von Legendary Atog „hinter den Kulissen“ bewegte. Auf das Interview mit den Stars oder Verpatzte Szenen müsst ihr aber vorläufig verzichten.

Kormus Bell

Eine kleine Anomalie zu Beginn.
Einige Karten haben sich schon deutlich verändert. Die Kormus Bell ist ein super Beispiel für eine in der deutsch limitierten Version deutlich daneben verhunzten Ãœbersetzung. Vielleicht findet ihr ja auch raus, ob die Token (Token… welche Token? Ich meine wohl Sümpfe) nun schwarz sind, keine Farbe haben, oder wieviel Schaden die Glocke macht.


Unlimited

Deutsch limited

4th Edition

Und wieviel Mana macht die wohl erst…

Games-In®

Auf der Suche nach den Spuren, die Magic zwischen 1993 und 1995 hinterlassen hat, findet man heute im Internet nicht mehr viel. Von wegen: „das Netz vergisst nichts“. Oder versucht mal, was über die Umbrüche in den afrikanischen Mittelmeeranrainerstaaten zu finden, die vor zweieinhalb Jahren zahlreiche Blogs hervorbrachten. Die sind auch schon weg. Was soll ich denn jetzt über ein marginal interessantes Kartenspiel von vor 18 Jahren finden?

Beispielsweise die Bücher, die es anfangs (ok, 1997) zu Magic gab. Bücher und Zeitschriften mit fachlich relevantem Inhalt hatte ich beinahe alle – bis auf zwei Bücher mit Magic Decks, die es schon zu Veröffentlichungszeiten zu Ladenhüterstatus gebracht haben, da sie kaum relevante Information boten. Diese sind inzwischen aber vergriffen [Buchfreund]. Um die darin enthaltenen Decks zu bewahren, hätte mich das schon interessiert. Gefunden habe ich sie aber noch bei Games-In® in München, ein Verlag mit einen Online-Shop, wo man die Bände bestellen kann.

Korrektur: …konnte.

Dies ist das Angebot für beide Bände, aber bitte lest weiter, bevor ihr bestellt.

Zuerst aufgefallen ist mir das Impressum (siehe Screenshot), in dem steht, dass die Namensnennung von Games-In® untersagt ist und alle Namensnennungen unaufgefordert zu entfernen sind, da es sich um ein geschütztes Warenzeichen handelt. Den genauen Text kann ich leider nicht mehr nachsehen, da die Seite nach meiner Bestellung Stück für Stück vom Netz genommen wurde. Ich weiss nicht, wie man das bewerten soll. Also: ist das schon eine Aufforderung?
Soll ich das als Leser wirklich so verstehen, dass ich den Namen nicht nennen darf? Wie bei „Rumpelstilzchen“? Nach dem Motto „ich habe gestern was gekauft, aber ich darf dir nicht sagen wo“… und wie macht man positiv Werbung für ein Unternehmen, dessen Namen nicht genannt werden darf (jetzt höre ich mich an, als käme ich aus einem Harry-Potter-Buch).

Im Impressum verwirrte die Angabe „1979 – 2009, wir sind 30 Jahre im Geschäft“, da auf einer anderen Seite „1979 – 2011, wir sind 32 Jahre im Geschäft“ stand.
Ok.
Ich nehme das mal als „Meilensteine“ der Firmengeschichte, die keiner Aktualisierung bedürfen.
Ihr hättet da nicht bestellt? LOL. Ich hab’s gemacht.

Gut, in der Produktbeschreibung steht „Nachname nicht möglich“, aber bei der Geheimhaltung der Namen war das wohl zu erwarten.

Die Bücher wären versandkostenfrei, und natürlich konnte ich das im Bestellprozess nicht auswählen, sondern musste mindestens Maxibrief anklicken. Bei Bezahlmethode dann Vorkasse (mit Bankverbindung) und abschliessend kam dann der Hinweis „Bitte überweisen sie den Betrag. Die Bankverbindung steht auf unserer Homepage.“

Ich fragte mich an dieser Stelle des Bestellvorgangs, warum die Bankverbindung nicht da steht, wenn man schon daran gedacht hat, dass ich die jetzt brauchen würde. Das Versprechen, sie befände sich auf der Homepage machte mich neugierig. Das sie vorher bei der Auswahl der Bezahlmethode stand, wusste ich ja schon. Also begann ich auf der Homepage zu suchen. Ich drehte quasi jeden Stein um (und ok, erst hier fand ich die Punkte, die ich bereits oben nannte).

Nach allem Suchen fand ich aber keine Bankverbindung. Wer schon die Namensnennung seines geschützten Namens „Games-In®“ strafrechlich verfolgen will (ich habe noch nicht beim Bundesanzeiger angefragt, ob dies bei Bekanntmachung der Firmeneinträge in die Tat umgesetzt wurde), veröffentlicht erst recht nicht seine Bankverbindung. Als Kunde sollte man konsequenterweise die Lieferadresse nicht herausrücken. Stichwort: Datenschutz®.
Ihr hättet dann aber nicht überwiesen? So LOL.

Da gibt es einen positiven Erfahrungsbericht bei Google+ von vor einem Monat. Das macht doch einen sehr guten Eindruck. Andererseits gibt es keine Jahresangaben bei den Terminen der Neuerscheinungen, das wäre schon mal so wie bei der VoX-Serie „Schneller als die Polizei erlaubt“. Ihr hättet das noch mal gecheckt? So Lololol!

Wie andere Leute Dschungelcamp machen, stürze ich mich eben auch in Abenteuer und bestelle bei Läden, die in Google Streetview die Tür offen stehen haben. Auch wenn ich sie noch nicht kenne. Schliesslich habe ich mich vorher informiert.

Dann aber die Absage. Das Angebot gibt es nicht mehr.
Argh!

Derzeitiger Stand: ich habe per Mail auf die Absage geantwortet und um eine Rücküberweisung gebeten. Ich bin schon sehr gespannt, was ich im weiteren Verlauf über Games-In® positiv berichten kann. Denn es ist schon sehr geschickt, wie soll man einen Pfändungs- und Ãœberweisungsbeschluss ausfüllen, wenn man den Namen nicht sagen darf?

Gestern abend war dann der Shop nicht mehr erreichbar und wirkte, wie vom Netz genommen. Heute ist er aber wieder da und auch die Magic-Decks-Bände werden unverändert zum Zeitpunkt meiner Bestellung wieder angeboten. Das verwirrt mich.

2 Kommentare

  1. Mario Haßler meint:

    Du hast da etwas falsch verstanden. Die Namensnennung von „Games-In®“ ist nicht untersagt (sonst stünde es ja in dem Text). Vielmehr geht durch die Nennung von „Games-In®“ eine ausgelöste Fähigkeit auf den Stapel, die dich unaufgefordert auffordert, „unseren Namenszug“ zu entfernen. Da es sich nicht um eine gezielte Fähigkeit handelt, bestimmst du erst bei Verrechnung, welchen Namenszug du entfernst. Das könnte beispielsweise auch der außen am Laden sein, oberhalb der Tür, obwohl da kein „®“ dran hängt. Die Fähigkeit wird übrigens jedesmal ausgelöst, wenn man „Games-In®“ verwendet, insofern musst du den Namenszug achtmal entfernen, ich hingegen nur dreimal.

    Sehr rücksichtsvoll hat übrigens Google gehandelt, wie ich finde, die in ihrer Streetview-Ansicht sogar das Gesicht von dem Manga-Mädchen unkenntlich gemacht haben.

    Die alte deutsche Kormusglocke ist echt der Hammer. Völlig unbrauchbar. Jetzt verstehe ich besser, wieso manche so eine Aversion gegen deutsche Karten haben…

  2. bapesta shoes meint:

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