Neue AGB bei Magickartenmarkt vom 10.10.2017
Nach dem letzten Eintrag ergibt sich nun eine kleine Serie über „legal text“. Der Magickartenmarkt begrüsst mich heute mit einer „mandatory action“ und erwartet, dass ich den neuen AGB zustimme. Das weckt natürlich die Frage: was hat sich denn geändert?
Direkt beantworten lässt sich die Frage auf der Seite (oder auch bei Facebook) leider nicht, denn wenn ich nicht zustimme, kann ich nicht auf die News-Seite zugreifen. Oder auf irgendeine andere Seite – und um dies als Einschub unterzubringen: wenigstens das Benutzerkonto müsste man aufrufen können, damit man sich Guthaben nach den alten AGB auszahlen lässt und sein Konto beenden könnte, nicht, dass man das will, aber rein rechtlich müsste es die Möglichkeit geben. Mithilfe der Wayback-Machine lässt sich aber die bisherige AGB und die neuen Regelungen vergleichen. Siehe folgende Details.
In mehreren Zeilen sind neue Formatierungen, zum Beispiel bei der Anbieterin. Auch Leerstellen am Ende der Zeilen wurden entfernt. Das ist nicht nur für das trainierte Auge unwichtig, es interessiert auch rechtlich nicht. Lassen wir solche Dinge beiseite, sind folgende inhaltliche Punkte geändert. Allerdings möchte ich vorab schon darauf hinweisen, dass sich jeder selbst ein Bild von den Änderungen machen muss – ich übernehme keine Verantwortung für deine Klicks.
Zu Beginn wird die URL geändert. Die alten AGB hatten „www.magickartenmarkt.de“ als Betreiberin genannt, aber eine Kontakt-E-Mail auf cardmarket.eu. Dies ist nun vereinheitlicht und in den neuen AGB heisst es nun bei beiden cardmarket.com. Das Ändern der Anbieterin ist zumindest seltsam, ob und welche rechtliche Relevanz das hat, weiss ich nicht. Könnte mehr dahinterstecken als man denkt.
Bei den vertretungsberechtigten Geschäftsführern hat Dr. Marco Schädlich nun einen Titel erhalten, zu dem ich auf diesem Wege herzlich gratuliere.
4
Unter Punkt 4 gibt es eine Änderung am Widerrufsrecht – meint meine Software. Bei genauerer Betrachtung finde ich aber keine Änderung im Text sondern nur an der Formatierung. Sollte diese umfangreiche Umformatierung eine inhaltliche Änderung beinhalten, würde ich mich über einen Kommentar freuen.
5 und 14
Statt „Preisliste“ heisst es hier nun „Gebühren“.
10
Hier hat man den Satz „unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer darstellen, insbesondere durch Spam im Sinne des § 7 UWG;“ gelöscht und wiederholt noch mal die Zeile davor – ich gehe daher davon aus, dass diese AGB kurzfristig in einen endgültigen Stand versetzt werden und man nochmals zustimmen muss.
15
Neben der Änderung von einer Preisliste auf Gebühren hat der Kartenmarkt sich nun in der Haftung von Transportschäden freigesprochen. Warum im Text meistens von „Anbieterin“ gesprochen wird, wenn es um die Haftung im Treuhandsystem geht und in dieser Formulierung aber dann die „Online-Plattform“ als Person auftritt, kann ich nicht erklären.
Dies ist auch der Punkt, den ich als wesentliche Änderung bewerten würde (abgesehen von dem Wechsel der Anbieterin). Mich hat interessiert, wie es andere große Anbieter von Waren im Internet mit der Haftung bei Transportschäden halten. Was sagt zum Beispiel Amazon dazu?
Nehmen wir beispielsweis an, du bist ein Verbraucher. Schliesslich gab es auch noch eine Umformatierung in den AGB in diesem Bereich. Im Artikel „Transportschäden…“ von Katja Naumann von 2013 (also schon was älter) heisst es, dass ein Verbraucher niemals ein Risiko eines Transportschadens bei Versendungsverkäufen trägt. Auch enthalten ist, dass AGB, die Transportschadenshaftung ausschliessen, gegenüber Verbrauchern unwirksam sind.
Auch in diesem Punkt könnte es also nochmals eine AGB-Änderung geben. Ich bleibe gespannt…
Aber warte, da ist noch mehr…
Bei der Datenschutzbestimmung gibt es doch auch noch Änderungen.
Okay, dann gucke ich da auch noch nach den Änderungen. Auch hier gibt es Umformatierungen. Zum einen, um das Format an die AGB anzupassen und zum anderen gibt es im Bereich der Registrierung umfangreiche Umformatierungen. Nach erstem Eindruck sieht das aber identisch aus. Wie oben – falls jemand hier was Neues findet, gerne in die Kommentare damit.
4
Die erste Änderung in Paragraph 4: aus „permanten“ wird „permanenten“. Endlich reimt sich dieser Begriff der AGB nicht mehr auf „Tanten“.
Wir verlieren diese Regelung: „Wir sind berechtigt, jeden Zugriff auf die API zu protokollieren.“
5 Facebook-Pixel und 6 Facebook
Der gesamte Absatz ist neu und lohnt sich, gelesen zu werden. Ausserdem gibt es einen Abschnitt für die Benutzer, die noch nicht 13 sind, hier sollte man auch aufmerksam sein.
7 Twitter
Hier gilt grundsätzlich das, was man zu Facebook lesen kann, auch dieser Absatz ist neu und sollte gelesen werden, wenn man auch Twitter-Nutzer ist.
Von dort aus sollte man aber auch sonst bis zum Ende weiterlesen. Der Abschnitt über Google Analytics ist in den Cookie-Text eingeflossen und die Regelungen für YouTube und Instagram sind ebenfalls hinzugekommen. Das Dokument ist hier quasi umfangreich erneuert.
14. Oktober 17 um 8:19
AGBs gelesen? Du hast definitiv zu viel Zeit 🙂
21. August 24 um 11:23
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